Allgemeine Voraussetzungen

Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule keinen mittleren Schulabschluss erwerben können oder die keiner Schule angehören, können als andere Bewerberinnen und Bewerber die Abschlussprüfung an der Mittelschule ablegen.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung in Bayern haben. Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Ersatzschulen kann die Schulleiterin hiervon eine Ausnahme gewähren.

Anmeldung erfolgt

        bis einschließlich 1. Februar 2024 an der Dr.-Jaufmann-Mittelschule Bobingen

Die Schulleiterin entscheidet über die Zusage schriftlich.

Zur Anmeldung notwendige Unterlagen

1.         der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde in beglaubigter Abschrift,

2.         ein Lebenslauf, der die Daten des Schulbesuchs enthalten muss,

3.         das letzte Jahreszeugnis und gegebenenfalls eine Bescheinigung über den Schulbesuch der zuletzt besuchten Schule,

4.         eine Erklärung, ob und gegebenenfalls, wann und mit welchem Erfolg die Bewerberin oder der Bewerber schon einmal die Prüfung zu einem mittleren Schulabschluss abgelegt hat oder ob sich die Bewerberin oder der Bewerber zur gleichen oder einer entsprechenden Prüfung bereits an einer anderen Stelle gemeldet hat,

5.         eine Erklärung, in welchen Fächern die Bewerberin oder der Bewerber geprüft werden will, soweit Wahlmöglichkeiten gegeben sind,

6.         eine Erklärung, aus der hervorgeht, wie sich die Bewerberin oder der Bewerber in den einzelnen Fächern vorbereitet und welche Lehrbücher sie oder er benützt hat.

Prüfungsfächer

        Deutsch (schriftlich und mündlich)

        Mathematik

        Englisch (ggf. nichtdeutsche Muttersprache)(schriftlich und mündlich)

        Projektprüfung (aus Wirtschaft und Beruf sowie berufsorientierendem Fach)

        Natur und Technik (mündlich)

        Geschichte/Politik/Geographie (mündlich)

Hinweis

Die Bewerberinnen und Bewerber haben beim Antritt zur Prüfung und auf Verlangen auch während der Prüfung ihren amtlichen Lichtbildausweis vorzuzeigen.

§ 33 MSO, Stand 01.08.2022

Informationen für die Teilnahme anderer Bewerberinnen und Bewerber an den Abschlussprüfungen zum mittleren Schulabschluss der Mittelschule

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